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Nutzungsvereinbarung zur Nutzung der Einrichtung im easyfit Reutte

Bahnhofstr.20, A-6600 Reutte/Tirol
Tel.: 05672/63880
Inhaber: Stephan Sinner/Robert Mayr GbR

Die Vereinbarung läuft über vertraglich festgelegte Dauer. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht bei Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird. Für das Startpaket ist einmalig € 79,00 bei Vereinbarungsbeginn zu zahlen. Das Startpaket gilt als Pauschale für die fachgerechte Einweisung in die Benutzung der Clubanlage zu Beginn der Mitgliedschaft. Für die sich anschließende, fachgerechte Aufsicht und Betreuung des Mitglieds während der Laufzeit wir durch den Club eine zusätzliche Betreuungspauschale in Höhe von € 49,00 erhoben. Sie wird einmal jährlich, erstmals 6 Monate nach Vereinbarungs-Beginn fällig.

Das Training außerhalb der betreuten Zeiten/Personalzeiten erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied entbindet hiermit den Club von jeglicher Haftung. Aus Sicherheitsgründen wird der Eingangs- und Trainingsbereich sowie der Parkplatz videoüberwacht. Der Zugang in den Club ist nur mit persönlicher Mitgliedskarte erlaubt.

Das Weitergeben der Mitgliedskarte, Vandalismus, Diebstahl oder das Mitbringen von Nichtmitgliedern ohne Genehmigung wird sofort angezeigt.

Es wird keine Haftung für persönliche Gegenstände übernommen. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Das Nutzungsentgelt umfasst die Mitbenutzung von der Trainingsanlage auf Mietbasis, sowie die Teilnahme an sportlichen und/oder geselligen Aktivitäten des Clubs. Eine Sporttauglichkeit ist zur Nutzung der Räume und Einrichtung daher nicht erforderlich. Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die nötige Deckung aufweist. Eventuelle Rücklastschriftgebühren werden mit der nächsten Abbuchung fällig. Anschrift- und Kontoänderungen sind dem Club schriftlich mitzuteilen. Kommt das Mitglied mit mindestens drei zweiwöchentlichen Beiträgen schuldhaft in Verzug, wird der gesamte Restbeitrag bis zum Ende der Laufzeit sofort fällig. Als Ausgleich der Inflationsrate erhöht sich der Beitrag jährlich automatisch um €0,15 pro Woche.

Werden die Clubräume innerhalb der zumutbaren Entfernung zum Wohnort des Mitgliedes verlegt, so bleibt die Mitgliedschaft aufrecht. Die Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung können durch den Club an einen etwaigen Dritten bzw. Rechtsnachfolger übertragen werden. Bei einer einfachen Unterbrechung des Clubbetriebes von bis zu vier Wochen ruht die Mitgliedschaft um die Dauer des Ausfalls. Erfüllungsort sind die Clubräume. Gerichtsstand ist der genannte Wohnort des Mitglieds. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sollte eine der Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sollen die gesetzlichen Vorschriften gelten. Audiovisuelle Daten des Nutzers können nur für interne und externe Zwecke verwendet werden. Aktuelle Studio- News können dem Nutzer per SMS, Handy, E-Mail, Fax oder anderen Medien zugestellt werden.

Der Nutzer erteilt dem Club die Ermächtigung, das fällig werdende Nutzerentgelt zweiwöchentlich im Voraus durch Einzugsermächtigung widerruflich abzubuchen.